Hinweis und Mustertext zur Information über Behandlungskosten i.S.d. § 630 Abs. 3 BGB
Der Regelungsinhalt von § 630c Abs. 3 BGB umfasst die wirtschaftliche Aufklärungspflicht des Behandlers. Diese existierte als Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag auch bereits vor in Kraft treten dieser Vorschrift, der Gesetzgeber hat aber nun ausdrücklich Folgendes zivilrechtlich festgeleg...
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Juradent-ID: 3082