SG Aachen: CMD-Kieferorthopädie-Behandlung ist keine in der GKV anerkannte Behandlungsmethode
Mit Urteil vom 08.10.2013 (Az.: S 13 KR 32/13) hat das Sozialgericht (SG) Aachen über einen Anspruch einer Patientin auf Erstattung der Kosten einer privatärztlich erbrachten CMD-Kieferorthopädie-Behandlung in Höhe von 4.358,32 EUR entschieden.
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 3074