GKV: Kassenleistung / Sachleistung

Thema: Richtlinien des G-BA

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SG Aachen: CMD-Kieferorthopädie-Behandlung ist keine in der GKV anerkannte Behandlungsmethode

Mit Urteil vom 08.10.2013 (Az.: S 13 KR 32/13) hat das Sozialgericht (SG) Aachen über einen Anspruch einer Patientin auf Erstattung der Kosten einer privatärztlich erbrachten CMD-Kieferorthopädie-Behandlung in Höhe von 4.358,32 EUR entschieden.

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