Rechtliche Diskussionspunkte des Auskunftsanspruchs gemäß § 192 Abs. 8 VVG
Mit Wirkung zum 01.05.2013 ist § 192 Abs. 8 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft getreten, welcher den Versicherungsnehmern einen Auskunftsanspruch in Bezug auf die Kostenübernahme einer Heilbehandlung zugesteht.
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Juradent-ID: 3051