Zeitlicher Abstand bei der Entfernung harter und weicher Zahnbeläge
Von PKV-Unternehmen wird im Rahmen der Erstattung von zahnärztlichen Liquidationen häufig argumentiert, die GOZ-Nr. 405 sei nur dann vollständig erbracht, wenn die harten und weichen supragingivalen Beläge (oberhalb des Zahnfleischsaumes gelegen) restlos entfernt würden. In ei...
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 305