GOZ: 405

Thema: Keine Einschränkungen bei der Häufigkeit der Abrechnung

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Zeitlicher Abstand bei der Entfernung harter und weicher Zahnbeläge

Von PKV-Unternehmen wird im Rahmen der Erstattung von zahnärztlichen Liquidationen häufig argumentiert, die GOZ-Nr. 405 sei nur dann vollständig erbracht, wenn die harten und weichen supragingivalen Beläge (oberhalb des Zahnfleischsaumes gelegen) restlos entfernt würden. In ei...

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