Beihilfe und Beihilfevorschriften des Landes Brandenburg
Stand: 01.01.2021
Gemäß § 62 Abs. 4 und 7 Landesbeamtengesetz Brandenburg (LBG) gelten die für die Beamtinnen und Beamten sowie für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes jeweils anzuwendenden Beihilfevorschriften (Bundesbeihilfeverordnung) mit der Maßgabe, dass Aufwe...
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Juradent-ID: 3023