Neue Aufklärungsverpflichtungen
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz hat im Wesentlichen zwei Änderungen im Bereich der Kostenerstattungs-Regelungen bewirkt:
Einerseits ist es jetzt für die Versicherten möglich, Kostenerstattung nur für den Bereich der zahnärztlichen Versorgung zu wählen, ohne sich für die gesamte a...
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