Die GOZ 601 ist nicht auf eine kieferorthopädische Analyse beschränkt
Versicherungen verweigern häufig die Erstattung für die Gebührenziffer 601 mit der Argumentation, diese sei ausschließlich auf eine kieferorthopädische Analyse beschränkt. Demzufolge sei eine Mandibular-Positionsanalyse neben Leistungen nach GOZ 006, GOZ 900 oder GOZ 800 nicht berechnungsfähig...
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