VG Stuttgart: Photoaktivierte Desinfektion ist wissenschaftlich anerkannt und zu erstatten
Urteile vom 11.03.2013
Mit zwei Urteilen vom 11. März 2013 hat das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart (Az. 13 K 4202/11 und Az. 13 K 4557/11) entschieden, dass die photoaktivierte Desinfektion zu Recht als Analogleistung (hier die GOZ 219) berechnet werden kann. Die Erstattung könne auch nicht mit de...
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Juradent-ID: 2945