Mustertext - Abrechnungseinschränkung ist fachlich nicht gerechtfertigt
Vorliegend hat der Kostenerstatter die Anerkennung der Position 619 GOZ (Beratendes und belehrendes Gespräch) verweigert mit dem Hinweis, diese Leistung gelte ausschließlich im Zusammenhang mit kieferorthopädischen Behandlungen. Diese Ansicht ist gebührenrechtlich nicht korrekt; die Berechnung...
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Juradent-ID: 294