Mustertext - Besondere Maßnahmen nach GOZ 203 im Zusammenhang mit der Eingliederung eines Bandes
Ihre Versicherung weigert sich, die GOZ-Nr. 203 im Zusammenhang mit den kieferorthopädischen Leistungen nach GOZ 612 zu erstatten. Diese Haltung beruht offensichtlich auf einer Fehlinterpretation der Gebührenposition 203 seitens Ihrer privaten Krankenversicherung....
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