PKV-Verband stellt fest: Für das Anlegen einer Verbandplatte ist die GOÄ-Nr. 2700 nicht zulässig
Der PKV-Verband setzt seine Kommentierung zur GOZ 2012 fort. In der Beilage zur PKV Publik 10/2012 geht es unter anderem um die Fragestellung, ob das Anlegen einer Verbandplatte im Rahmen von chirurgisch/implantologischen Eingriffen gesondert berechnungsfähig ist, welche die PKV zunächst als z...
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Juradent-ID: 2884