Drum prüfe wer sich (nicht) ewig bindet
Haftungsfragen beim Zusammenschluss mit Kollegen(Innen)
Wird die zahnärztliche Tätigkeit in Form einer Gemeinschaftspraxis ausgeübt, so wird der Behandlungsvertrag stets zwischen dem Patienten und sämtlichen Zahnärzten der Gemeinschaftspraxis geschlossen. In der Konsequenz hat der Patient damit keinen Anspruch auf eine Behandlung d...
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