Analogie: Konservierende Leistungen

Thema: Stiftaufbau und definitive Füllung

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GOZ 2195 nicht für definitive Versorgung

Ihre Versicherung teilt Ihnen anlässlich Ihrer Leistungsabrechnung mit, dass die Analogberechnung für die Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch einen Glasfaserstift und anschließender dentinadhäsiver Zahnmodellation/definitiver Versorgung mit einer Füllung gebührenrechtlich unzulässig sei...

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