Praxis: Organisation

Thema: Verjährung von Honorarforderungen

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Das Jahresende naht:

Lassen Sie Honorarforderungen nicht verjähren!

Zahnärztliche Honorarforderungen unterliegen gemäß § 195 BGB grundsätzlich einer dreijährigen Verjährungsfrist, wobei diese gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres beginnt, indem der Anspruch entstanden ist.

Für das ...

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