Anforderungen an die Aufbewahrung und Weitergabe von digitalen Röntgenbildern
Gemeinsame Stellungnahme der LZK und KZV Rheinland-Pfalz
Zur Aufbewahrung können Röntgenbilder auf elektronischen Datenträgern aufbewahrt werden, wenn sichergestellt ist, dass
1. der Urheber sowie der Entstehungsort und -zeitpunkt eindeutig erkennbar sind,
2. das Basisbild unverändert aufbewahrt w...
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Juradent-ID: 2764