Fehlender Arbeitsvertrag, Umsatzbeteiligung als Einkommen und keine Vorgaben zur Arbeitszeit sprechen nicht zwingend für eine „Freie Mitarbeit“
Der Zahnarzt im arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis
Der klagende Fachzahnarzt für Oralchirurgie begehrte im konkreten Fall von der Beklagten - einer privaten Zahnklinik- u. a. die Zahlung noch ausstehenden Entgeltes für in deren Auftrag durchgeführte zahnärztliche Behandlungen. Diese hatte er ohne schriftlichen Vertrag nach seiner Ansicht als f...
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Juradent-ID: 2746