Beihilfe erstattet lediglich die GOÄ-Nr. 5095
Als wichtige Ergänzung zur klinischen Untersuchung haben wir bei Ihnen eine Fernröntgenseitenaufnahme (FRS) angefertigt und mit der Gebührennummer 5090 berechnet.
Ihre Beihilfestelle teilt Ihnen nun mit, dass anstelle der GOÄ-Nr. 5090 (Schädel-Übersicht in zwei Ebenen) nur die GOÄ- Nr....
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Juradent-ID: 2675