Vorsicht bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten!
Nahezu jeder Gemeinschaftspraxisvertrag enthält ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Darin verpflichtet sich der ausscheidende Gesellschafter, nach Beendigung der gemeinschaftlichen Zusammenarbeit, für einen gewissen Zeitraum nicht mehr zahnärztlich
tätig zu sein. Die Bedeutung die...
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