Analoge Berechnung der Kariesdiagnostik mittels Laser
Kein Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 0010 oder GOÄ-Nrn. 5, 6
Bei Ihrer Untersuchung wurde zur Kariesdiagnostik ein Laserfluoreszenzverfahren eingesetzt und analog gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) § 6 Abs. 1 berechnet.
Ihre Versicherung verweigert nun die Kostenübernahme dieser modernen und schonenden Diagnosemethode mit dem Argum...
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Juradent-ID: 2512