Beihilfe und die nicht anerkannte Überschreitung des Schwellenwertes
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 13.10.2011 (Az.: III ZR 231/10) u.a. klargestellt, dass ein schlichtes Kürzen auf den 2,3fachen Gebührensatz der GOZ bei der Erstattung durch Beihilfestellen ohne Einholung des „nötigen zahnmedizinischen Sachverstandes“ als z...
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