Versicherung erstattet die GOZ 609 nur einmal im Behandlungsfall
Mit der GOZ-Nummer 609 werden die gelegentlich notwendigen Maßnahmen zum Herstellen einer harmonischen und funktionellen Okklusion im Oberkiefer und/oder Unterkiefer bei abgeschlossener Wachstumsphase abgegolten.
Ihre Versicherung/Beihilfestelle trägt nun vor, dass die Ziffer 609 ledig...
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