Auflärungspflicht über alternative Anästhesieformen? Wiederholung der Aufklärung?
Am 29.09.2010 hatte sich das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.: 3 U 169/09, I-3 U 169/09) mit der Frage zu befassen, ob Alternativen zur durchgeführten Leitungsanästhesie vorgelegen hätten und der beklagte Zahnarzt verpflichtet gewesen wäre, über diese aufzuklären.
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