OLG Frankfurt/Main: Zulässige Rechtsauffassung, kein herabsetzendes Werturteil
Die Erfahrungen zeigen, dass die Kostenträger bereits im Vorfeld der Behandlung auf den Patienten im Sinne einer kostengünstigen Behandlung einwirken. Je nach moralischem Anspruch einer Versicherung nutzen diese jede Möglichkeit, eine Erstattung zu vereiteln oder zu verzögern. Ungenauigkeiten ...
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