Kauflächengestaltung muss erstattet werden
Das von Versicherungen immer wieder vorgebrachte Argument, die gnathologische Kauflächengestaltung sei in jeder künstlichen Krone bereits enthalten, ist schlichtweg falsch.
Eine nach gnathologischen Gesichtspunkten hergestellte Kaufläche einer Krone, Teilkrone oder eines Inlays bein...
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