Beihilfe: Leistungen aus der GOÄ

Thema: GOÄ 6

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Mustertext - GOÄ 6

Von Kostenerstattern/Beihilfestellen wird im Rahmen der Erstattung von zahnärztlichen Leistungen zum Teil argumentiert, der Zahnarzt habe kein Wahlrecht, seine Leistung entweder nach der GOZ oder nach GOÄ zu berechnen. Für die entsprechende Untersuchung stehe dem Zahnarzt anstatt der GOÄ-Nr. 6...

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