Mustertext - Politur nur bei Amalgamfüllungen
Die Versicherung beanstandet den Ansatz der GOZ-Nr. 208 für die Politur einer Kompositfüllung und weist darauf hin, dass diese laut Leistungsbeschreibung nur bei Amalgamfüllungen berechnungsfähig sei.
Es trifft zu, dass der Text der GOZ-Nrn. 206, 208, 210 und 212 jeweils ausdrücklic...
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Juradent-ID: 211