Beamte erhalten nur unter sehr engen Voraussetzungen eine Erstattung
Mit der Neufassung von § 6 Absatz 1 Satz 1 können Leistungen, die im Gebührenverzeichnis fehlen, analog berechnet werden, ohne Rücksicht darauf, wann eine Anwendungsreife bestand und aus welchem Grund die Leistung nicht in das Gebührenverzeichnis aufgenommen wurde.
Nicht erforderlic...
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