BEL als Obergrenze für die Erstattung im Bundesland Hessen
Die Hessische Beihilfenverordnung in der Fassung vom 25.10.2004 bestimmt, dass bei zahnprothetischen Leistungen Aufwendungen für Material- und Laborkosten (M+L-Kosten) nur bis zu der Höhe angemessen sind, wie sie für gesetzlich Versicherte berechnet werden (BE...
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