Weichgewebsoptimierung durch Schleimhautplastiken sowie Maßnahmen zum Wundverschluss
Immer häufiger begründen private Krankenversicherungen Erstattungskürzungen bei der GOÄ-Nr. 2381 (z.B. im Rahmen parodontalchirurgischer und implantologischer Behandlungen) mit dem Argument, der primäre Wundverschluss sei nach den gebührenrechtlichen Bestimmungen stets Leistungsbestandteil des...
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