Mustertext - Honorierung von Auskünften nach §§ 612/670 BGB
Honorierung von Auskünften
Auskünfte an Kostenerstatter sind medizinisch nicht notwendig, daher kommt die ärztliche Gebührenordnung GOÄ nicht zur Anwendung.
Vielmehr ergibt sich die Vergütung - in Ermangelung einer Taxe nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch...
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Juradent-ID: 1816