Extraktion auf Patientenwunsch
Jeder zahnmedizinische Eingriff ist auch ein Eingriff in die körperliche Integrität des Patienten, die nur deswegen straffrei bleibt, weil der Patient seine Einwilligung dazu gibt.
Insoweit obliegt allein dem Patienten die Entscheidung, ob er die Heilbehandlung vornehmen lassen möchte ...
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