Hautlappenplastik ist neben Freilegung nach GOZ-Nr. 9040 gesondert berechnungsfähig
Bei Ihrer Versorgung mit Implantaten wurden bei der Freilegung des/der Implantat(e) gleichzeitig notwendige chirurgische Maßnahmen durchgeführt, um
- mittels eines Rollappens eine epithelisierte Gingiva dem Gingivalformer anlegen zu können
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Juradent-ID: 1704