Urteile zur Spezifizierung von Materialien
Art, Menge und Preise müssen angegeben werden
Eine zahnärztliche Liquidation gem. § 10 Abs. 1 GOZ wird nur dann zur Zahlung fällig, wenn sie den Vorschriften der GOZ, insbesondere den Formvorschriften zur Erstellung genügt.
Laut § 10 Abs. 2 Nr. 6 sind bei nach dem Gebührenverzeichnis gesondert berechnungsfähigen Kosten, Art, Menge...
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Juradent-ID: 17