Information der Arzneimittelkommission der BZÄK-BKZV
April 2008 - Aus aktuellem Anlass informiert die Arzneimittelkommission der Bundeszahnärztekammer (AKZ) an dieser Stelle kurz über die geltende Rechtslage zur zahnärztlichen Verordnung von Arzneimitteln, die nicht primär aus zahnärztlicher Indikation angewendet werden.
...
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 1657