PKV: Abbruch einer laufenden Behandlung

Thema: Abbruch einer laufenden Behandlung durch den Zahnarzt

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Unterschiede zwischen GKV und PKV

Vom Berufsrecht her ist die Sache klar: Laut Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer (§ 2 Abs. 4) kann der Zahnarzt die zahnärztliche Behandlung ablehnen, wenn

a) eine Behandlung nicht gewissenhaft und sachgerecht durchgeführt oder
b) die Behandlung ihm nach pfli...

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