Bei Risiken muss ein Dolmetscher hinzugezogen werden
Ausländer, die die deutsche Sprache nicht beherrschen, müssen besonders sorgfältig aufgeklärt werden. Dabei kommen sprachkundige Angehörige als Übersetzer in Betracht, allerdings nur mit Zustimmung des ausländischen Patienten (es gelten die Regeln der Schweigepflicht) oder notfalls die Hinzuzi...
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