Mängelbeseitigungsanspruch auf GOZ-Basis
Immer wieder taucht die Frage auf, ob ein durch eine insuffiziente Behandlung geschädigter Patient nach gewonnenem Rechtsstreit eine Neuversorgung auf GOZ-Basis beanspruchen kann. Dazu hat sich der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 06.07.2004 (VI ZR 266/03) deutlich geäußert:
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