Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer zur 002 GOZ
Berechnungsfähig:
- für jeden angeforderten, schriftlichen und an den Patienten ausgehändigten Heil- und Kostenplan
- Bei Erstellung von Alternativplänen ist eine mehrfache Ansetzung der 002 möglich
- Die 002 kommt zum Ansatz in den...
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Juradent-ID: 151