Erworbenes Gewohnheitsrecht kann nicht einseitig rückabwickelt werden
Grundsätzlich ergibt sich der (Brutto-) Lohn eines Arbeitnehmers, also auch von Angestellten des Zahnarztes, aus dem Arbeitsvertrag.
Es ist indes seit langem anerkannt, dass ein Arbeitsvertrag durch "betriebliche Übung" geändert werden kann. Genauer: Zahlt ein Arbeitgeber drei Jahre hi...
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