GOZ 2290 neben GOZ 2270, 7080, 7090
Beihilfepatienten werden bei der Leistungsabrechnung gelegentlich mit der Behauptung konfrontiert, dass die GOZ-Nr. 2290 nicht für die Entfernung einer provisorischen Krone - gleich, ob sie fest einzementiert worden ist oder nicht - nicht angesetzt werden kann.
Richtig ist, da...
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Juradent-ID: 1420