GOÄ 4 in der KFO
Nur in Ausnahmefällen beihilfefähig
Laut Runderlass des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen (NRW v. 10.12.1997) ist die GOÄ-Nr. 4 (Fremdanamnese) bei einer kieferorthopädischen Behandlung in der Regel nicht beihilfefähig. Nur in Ausnahmefällen könne eine Fremdanamnese erforderlich sein, z. B. bei Patienten, die sich nicht ver...
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Juradent-ID: 1415