Herausgabe von Original-Röntgenaufnahmen
Einsicht – dauerhafte oder vorübergehende Überlassung - Kopien
Im Rahmen eines Behandlungsvertrages gefertigte Röntgenaufnahmen stehen im Eigentum der/des Zahnärztin/Zahnarztes (Urteil des BGH vom 02.10.1984, Az. VI ZR 311/82). Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der Zahnarzt für die Herstellung der Aufnahmen vom Patienten oder de...
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