Erstattung aufgrund einer Sachkostenliste nur bei wirksamer Aufnahme in den Versicherungsvertrag zulässig
Änderung von Klauseln in der privaten Krankenversicherung
Grundsätzlich räumt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) einer Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer einseitigen Änderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen ein (§ 178g VVG), um sie den veränderten Verhältnissen des Gesundheitswesens anzupassen. Dies gilt a...
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