GOZ: 504

Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Teleskopkrone, auch Konuskrone

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
1400 1,0 78.74 €
2,3 181.1 €
3,5 275.59 €

Thema: GOZ-Nr. 508 neben GOZ-Nr. 504

3 Artikel

Rechtsprechung

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Urteile zur gleichzeitigen der Berechnung der Pos. 504 und 508

Die folgenden Urteile bestätigen die Kombination der Leistung nach GOZ-Nr. 504 und GOZ-Nr. 508, wenn weiteren Verbindungsvorrichtungen (Riegel, Friktionsstifte o. a.) verwendet werden, aber auch wenn aktive, individuell gefräste Teleskop- oder Konuskronen neben der protektiven und stützenden W...

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