Urteile zu funktionsanalytischen Leistungen
Das Landgericht Duisburg stellt in seinem Urteil vom 24.06.1994 (Az. 4 S 473/92) fest, dass im Zusammenhang mit einer Versorgung mit Kronen/Teilkronen die zahnärztliche Leistungen nach GOZ 801, 802, 804 und 805 nicht in den Gebührennummern 220 bis 222 GOZ mit eingeschlossen si...
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Juradent-ID: 1161