Kann nur als selbstständige Leistung in Ansatz gebracht werden
Die Stillung einer Blutung, die dem Umfang des chirurgischen Eingriffs entspricht, ist grundsätzlich integrativer Leistungsbestandteil dieses Eingriffs und damit mit der jeweiligen Gebührenziffer abgegolten. Demzufolge ist die GOZ 305 nicht im direkten örtlichen, zeitlichen und technischen Zus...
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Juradent-ID: 1148