GOZ: § 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen

Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den Gebühren abgegolten sind.

Thema: Auslagenvorschuss

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Rechtsprechung

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Rechtsprechung zu Vorschussleistungen

OLG München, Urteil vom 11.05.1995 (Az. 1 U 5547/94)
In diesem Rechtsstreit hatte die Zahnärztin im Verlauf der Behandlung von der Patientin eine Anzahlung für die zahntechnischen Leistungen eingefordert.
Die Patientin kündigte den Behandlungsvertrag, weil entg...

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