GOZ-Nrn. 236, 239 und 241 GOZ sind in einer Sitzung nebeneinander berechenbar
Gleichzeitige Berechnung der Positionen 236, 239 und 241 GOZ
Die Versicherung/Beihilfestelle behauptet, nach dem „Zielleistungsprinzip“ im § 4.2 GOZ dürfen die Positionen 236 (Exstirpation der Pulpa), 239 (Trepanation) und 241 (Kanalaufbereitung) nicht zeitgleich nebeneinander...
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Juradent-ID: 1037