GOZ 2012: 0530

Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
2200 1,0 123.73 €
2,3 284.59 €
3,5 433.06 €

Thema: Neben welchen Leistungen kann der OP-Zuschlag 0530 berechnet werden?

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Zuschlagsberechtigte Gebührennummern