Mustertext: Festsitzender Retainer nicht mit den Kernpositionen 6030 bis 6080 GOZ abgegolten
Im Anschluss an Ihre aktive kieferorthopädische Behandlung wurde zur Sicherung des Behandlungserfolges ein festsitzender Retainer eingesetzt.
Dazu behauptet Ihr privater Kostenträger, die Kernpositionen 6030 bis 6080 GOZ würden alle Maßnahmen zur Umformung der Kiefer einschließlich ...
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Juradent-ID: 4258